Die renommierteste Auszeichnung der deutschsprachigen E-Commerce Branche wartet auf alle Onlineshop-Betreiber und -Agenturen: Der SHOP USABILITY AWARD 2023 wird am 9. November 2023 zum 16. Mal verliehen! Seit 10. Juli 2023 läuft die Bewerbungsphase auf unserer Plattform K5 SHOP INSIGHTS. Hier können sich die besten Onlineshops der DACH-Region in 15 verschiedenen Kategorien anmelden und von 6.500 E-Commerce-Fans und -Experten bewerten lassen.
Auch in der Kategorie Home & Living findet sich schon ein besonders beeindruckender Kandidat: der in München ansässige Onlineshop Schornstein-Fachhandel.de. Der Anbieter für Heizungs- und Schornsteinzubehör betreibt seinen Shop auf Basis von Shopware und glänzt mit seiner Benutzerfreundlichkeit, seinem Sortiment und einem authorized.by® TÜV Saar Group Zertifikat.
K5 SHOP INSIGHTS – Lerne von den besten Shops in Deiner Branche
Lass Dich von anderen Shops inspirieren, finde die richtige Software oder passende Agentur. Nutze unsere Community aus 6.500 Expert*innen und hol Dir Bewertungen und Einschätzungen zu Deinem Online Shop, um besser zu werden.
SHOP USABILITY AWARD Initiator und Usability-Experte Johannes Altmann zeigt sich von einem Feature ganz besonders begeistert: die Produkte können anhand der Einstiegsgrafik auf der Startseite des Shops gefunden werden. Kategoriebäume und endloses Filtern adieu! Dieses Feature dient der Transparenz ebenso wie der UX und dürfte für Johannes’ Empfinden von entschieden mehr Shops genutzt werden.
Du bist der gleichen Meinung? Oder ist Dein Shop sogar besser? Dann melde Dich jetzt auf den K5 SHOP INSIGHTS an und gib’ Deine Bewertung ab!
Über den SHOP USABILITY AWARD:
Der SHOP USABILITY AWARD wird am 9.11.2023 im Gloria Palast in München stattfinden. In 15 verschiedenen Kategorien werden die besten Shops der DACH-Region ausgezeichnet, die vom 10.07.2023 – 13.10.2023 auf den K5 SHOP INSIGHTS angemeldet und bewertet wurden.
*Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir auf eine genderneutrale Schreibweise und Sprache. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich sämtliche verwendete Personenbezeichnungen – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Gender beziehen.
Von Katrin Grieser